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Unsere Leistungen

Vertrauen Sie auf unser vielseitiges Know-how

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Wirtschaftsprüfung

Prüfung von Jahres- & Konzernabschlüssen

Steuerberatung

Steuerliche- & betriebswirtschaftliche Beratung

Sanierung / Insolvenzverwaltung

Hilfe, wenn es mal nicht so gut läuft

Unternehmensnachfolge / Nachlassregelung

Heute schon an morgen denken

Wirtschaftsprüfung

Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers zum Jahres- oder Konzernabschluss, in dem bestätigt wird, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zeigt, gibt Ihren Geschäftspartnern weiteres Vertrauen in Ihr Unternehmen. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört die gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen zu unserer Kernaufgaben. Wir haben dafür ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet und lassen die vorgeschriebenen, regelmäßigen Kontrollen unseres Systems selbstverständlich vornehmen. Die digitale Technik unterstützt uns sowohl bei der Durchführung der Prüfungen, der Datenübertragung und -analyse, als auch in der Kommunikation mit Ihnen. Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen nehmen wir gern vorgesehene Prüfungen bei Umstrukturierung (z.B. bei Verschmelzungen und Umwandlungen), sowie Prüfungen bei speziellen gesetzlichen Anforderungen, beispielsweise nach dem HGrG, EEG, FinVermV u.ä. vor. Unser betriebswirtschaftliches Know-how und unser unternehmerisches Verständnis machen uns zu einem verlässlichen Partner für die Erstellung von Gutachten und Wertermittlungen, sei es bei der Existenzgründung, im Rahmen der Unternehmensbewertung, bei der Erstellung und Prüfung von Rentabilitäts- und Liquiditätsplänen und vielem mehr.
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Steuerberatung

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung ist die Kernkompetenz unserer Kanzlei. Wir beraten kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aller Rechtsformen in allen Unternehmensphasen: von der Gründung über die laufende Buchhaltung bis zur Nachfolgeregelung. Wir modernisieren regelmäßig unsere Methoden und haben den Anspruch, Ihnen mit unserer Arbeit den Blick auf das Wesentliche zu erleichtern. Gerne übernehmen wir auch Ihre Steuerberatung, egal ob betrieblich oder privat. Professionell und verlässlich unterstützen wir Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie individuell und stellen Sie in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Wir kümmern uns um Ihre Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und die Erstellung Ihres Jahresabschlusses.
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Sanierung / Insolvenzverwaltung

Wir helfen Ihnen auch, wenn es mal nicht so gut läuft. Egal ob als Privatperson oder als Unternehmer, wir sind für Sie da, sowohl frühzeitig vor einer Krise als auch in der Krise. Gemeinsam können wir die Weichen stellen, um Sie außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Dabei zeigen wir Ihnen auch die Möglichkeiten auf, die der Gesetzgeber geschaffen hat. Sollte sich herausstellen, dass ein gerichtliches Insolvenzverfahren die beste Alternative ist, dann lassen wir Sie auch hier nicht allein, sondern begleiten Sie auf Ihrem Weg des Neustarts. Kontaktieren Sie uns, um bei einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch Ihre Zukunftsmöglichkeiten zu besprechen. Ansprechpartner ist Herr Mathias Pohl, der durch seine langjährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) über die notwendige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.
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Unternehmensnachfolge / Nachlassregelung

Heute schon an morgen denken. Es hat sich bewährt, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich rechtzeitig an eine Nachlassregelung oder eine Unternehmensnachfolge zu denken, diese mitzugestalten und so Streitigkeiten und Unstimmigkeiten in der Familie oder im Unternehmen möglichst zu vermeiden. Rechtzeitiges Handeln ermöglicht hier unvorhersehbare Folgen wirtschaftlicher und finanzieller Art für alle zu vermeiden und auch aus steuerrechtlicher Sicht optimal gestalten zu können. Dies bedeutet neben testamentarischen Regelungen, ggf. mit Testamentsvollstreckungsanordnung und Schenkungen, auch vorgezogene Unternehmensnachfolgen einzuleiten. Gern unterstützen und beraten wir Sie in diesen so wichtigen Belangen. Selbstverständlich sind wir auch als Berater im Erbfall, Begleiter oder Moderator bei Erbstreitigkeiten, Bewertungsfragen sowie für die Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen gern für Sie tätig. Frau Stoltenberg ist aufgrund Ihrer Zusatzqualifikation als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und Ihrer langjährigen Berufserfahrung besonders qualifiziert.
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