Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers zum Jahres- oder Konzernabschluss, in dem bestätigt wird, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zeigt, gibt Ihren Geschäftspartnern weiteres Vertrauen in Ihr Unternehmen.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört die gesetzliche und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen zu unserer Kernaufgaben. Wir haben dafür ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet und lassen die vorgeschriebenen, regelmäßigen Kontrollen unseres Systems selbstverständlich vornehmen. Die digitale Technik unterstützt uns sowohl bei der Durchführung der Prüfungen, der Datenübertragung und -analyse, als auch in der Kommunikation mit Ihnen.
Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen nehmen wir gern vorgesehene Prüfungen bei Umstrukturierung (z.B. bei Verschmelzungen und Umwandlungen), sowie Prüfungen bei speziellen gesetzlichen Anforderungen, beispielsweise nach dem HGrG, EEG, FinVermV u.ä. vor.
Unser betriebswirtschaftliches Know-how und unser unternehmerisches Verständnis machen uns zu einem verlässlichen Partner für die Erstellung von Gutachten und Wertermittlungen, sei es bei der Existenzgründung, im Rahmen der Unternehmensbewertung, bei der Erstellung und Prüfung von Rentabilitäts- und Liquiditätsplänen und vielem mehr.
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